Rauch-, Gas- und Kohlenmonoxidmelder gehören zu den sogenannten Gefahrenwarnanlagen – Einrichtungen, die dem Schutz Ihrer Familie dienen und im Ernstfall Leben retten können.
Seit 2013 ist die Rauchwarnmelder-Pflicht in der Bauordnung NRW gesetzlich geregelt.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt diese Pflicht auch für Wohnräume, die bis zum 31. März 2013 errichtet wurden.
Wir beraten Sie gern bei der Auswahl der geeigneten Rauchwarnmelder, übernehmen für Sie die Platzierung an den vorgeschriebenen Stellen und sorgen dafür, dass die dauerhafte Betriebsbereitschaft gewährleistet bleibt.
So sind Sie und Ihre Familie jederzeit gut geschützt.